Rechtsgebiete

 Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Durch die große Anzahl an Gesetzen, Verordnungen und Vereinbarungen kommt es sehr leicht zu Unklarheiten und Konflikten. Ich berate sowohl Dienstgeber als auch Dienstnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts. Sie können sich selbstverständlich auch betreffend Arbeitnehmerschutzbestimmungen und Unklarheiten bezüglich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen an mich wenden. Falls Sie zur Durchsetzung Ihrer arbeitsrechtlichen Ansprüche ein Gericht bemühen müssen, vertrete ich Sie auch in diesem Fall.

 Verkehrszivilrecht 

Das Verkehrszivilrecht regelt im Wesentlichen die Klärung der Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall sowie die Geltendmachung von Ansprüchen. Es hat sich herausgestellt, dass die Versicherungen im Zuge der Schadensregulierung einem Geschädigten ohne Rechtsbeistand geringere Summen auszahlen. Als Fachmann für Verkehrsrecht verfüge ich über das nötige Fachwissen, um Unfallfolgen und die dafür gebührende Entschädigung korrekt einzuschätzen und für Sie einen angemessenen Schadensersatz zu verhandeln.

 Verkehrsstrafrecht

Im Verkehrsstrafrecht werden Delikte behandelt, an denen ein Verkehrsteilnehmer beteiligt ist und die als Straftat gelten. Die einfachsten Beispiele dafür sind das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, erhebliche Verkehrsverstöße und die Fahrerflucht. Die Folgen reichen vom Entzug des Führerscheins über Geldstrafen bis zu Haftstrafen. Wenn Sie in einen Tatbestand nach dem Verkehrsrecht verwickelt sind, sollten Sie mich möglichst zeitnah kontaktieren.

 Ordnungswidrigkeitenrecht 

Laut Definition ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung, für die das Gesetz eine Geldbuße vorsieht. Anwendung findet das Ordnungswidrigkeitenrecht meistens bei kleineren Delikten im Straßenverkehr. Da den zuständigen Behörden immer wieder Fehler unterlaufen, ist für Sie eine genaue Überprüfung der Bescheide ratsam. Nicht selten finde ich Fehler der Behörde, durch die ich eine Einstellung des Verfahrens gegen Sie erwirken kann.

 allgemeines Zivilrecht

Unter dem allgemeinen Zivilrecht werden sämtliche Fälle zusammengefasst, die die Rechtsverhältnisse von Menschen und Unternehmen untereinander regeln. Fachlich korrekt spricht man von natürlichen und juristischen Personen. Für Sie bedeutet das, wann immer Sie einen Vertrag abschließen, eine Forderung gegen Sie erhoben wird oder jemand Schadenersatz von Ihnen verlangt, unterliegen Sie dem Zivilrecht. Gerne berate ich Sie in allen relevanten Fragen und vertrete Sie vor Gericht.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rufen Sie uns an. Wir freuen uns Ihnen helfen zu können!